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Company-worldwide.com ist der Spezialist für die erfolgreiche Gründung und Führung von internationalen Unternehmen, insbesondere durch den Erwerb von nationalen und internationalen Vorratsgesellschaften.

Tschechien






Als attraktiver Standort ist es Tschechien gelungen, viele ausländische Investoren anzuziehen. Gerade durch den Zufluss großer Kapitalströme wurde die Aufwertung der Tschechischen Krone während der letzten zwei Jahre bewirkt.

Bezüglich der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens stehen die bei uns bekannten Typen zur Verfügung. Das tschechische Gesellschaftsrecht entspricht im Wesentlichen dem deutschen bzw. österreichischen Standard. In den meisten Fällen wird man eine s.r.o. (GmbH) oder a.s. (AG) gründen.



Merkmale der a.s. (AG)

Gesellschafter zwei oder mehr natürliche Personen oder eine juristische Person

Grundkapital Mind. 1 Mio. Kc; Sacheinlagen zulässig

Aktien Inhaber- und Namensaktien sowie Vorzugsaktien möglich; unterschiedliche Nennwerte zulässig

Einzahlung bei der Gründung 30% Bareinlage bei Gründung

Bildung von Gewinnrücklagen (Reservefonds) 5% des jährlichen Gewinns, bis 20% des Grundkapitals erreicht sind

Hauptversammlung Vgl. Deutschland o. Österreich; Feststellung des Jahresabschlusses und Bestellung des Vorstands; Abstimmungen mit einfacher Mehrheit, teilweise Zweidrittelmehrheit; Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit bzw. Vertretung von mind. 30% des Kapitals

Aufsichtsrat Mind. drei Mitglieder; Bestellung auf höchstens 5 Jahre; Wahl durch Vollversammlung

Informations- und Kontrollrechte; wenn in der Satzung festgelegt, Bestellung des Vorstands

Mitbestimmungsregeln Bei mehr als 50 Mitarbeitern wählt die Belegschaft ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder

Buchführung/ Publizitätspflichten: Ja



Merkmale der s.r.o. (GmbH)

Gesellschafter 1 bis 50

Stammkapital mindestens 200.000 Kc; mindestens 20.000 Kc je Gesellschafter

Sacheinlagen möglich bei ausdrücklicher Erklärung hierüber im Gesellschaftsvertrag

Einzahlung bei der Gründung Mindestens 100.000 Kc min. 30% Bareinlage

Bildung von Gewinnrücklagen (Reservefonds) Mindestens 5 % des jährlichen Gewinns, bis 10 % des Stammkapitals erreicht sind

Gesellschafterversammlung Vgl. Deutschland oder Österreich; Abstimmungen mit einfacher Mehrheit, teilw. Zweidrittelmehrheit; Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit o. Vertretung von mind. 50% des Kapitals

Aufsichtsrat fakultativ; mind. drei Mitglieder

Abtretung von Anteilen Mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung; kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden

Buchführung/ Publizitätspflichten ab Umsatz von 40 Mio. Kc oder Stammkapital 20 Mio. Kc



Rechtsformen von Unternehmen in Tschechien

Die Gesellschaftsarten in Tschechien sind weitestgehend mit den deutschen Rechtsformen vergleichbar.

Das tschechische Handelsgesetzbuch regelt folgende Rechtsformen:

Verrejná obchodní spolecnost (Offene Handelsgesellschaft) - Vergleichbar mit deutscher OHG; Abkürzung: "ver. obchod. spol." oder "v.o.s.", ggf. Namenszusatz "a spol." (analog zu dt. "& Co.").

Komanditní spolecnost (Kommanditgesellschaft) - Vergleichbar mit deutscher KG; Abkürzung "kom. spol." oder "k.s.".

Družstvo (Genossenschaft) - Vergleichbar mit deutscher eG.

Spolecnost s rucením omezeným (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) - Vergleichbar mit deutscher GmbH; Abkürzung "spol. s r.o." oder "s.r.o.".

Akciová spolecnost (Aktiengesellschaft) - Vergleichbar mit deutscher AG; Abkürzung "akc. spol." oder "a.s.".



Steuersätze

Einkommensteuer: Stufentarif mit Sätzen zwischen 15 % und 40 %

Körperschaftssteuer: 24 %

Mehrwertsteuer: Normalsatz 22 %, ermäßigter Satz 5 %



Mehr Informationen und Tipps finden Sie unter dem Deutsch-Tschechischem Informationsforum!

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