Seit dem 01. Januar 2014 wird das KfW-Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (mit 90%iger Zuschusshöhe bei Erhalt von Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Regelleistungen etc.) nicht mehr fortgeführt!
Die sonstigen Förderkonditionen und -bedingungen sollen zunächst bis zum 30.06.2014 verlängert werden und gelten somit auch für Gründer aus der Arbeitslosigkeit.
Eine neu gestaltete Version des Programms soll in der neuen EU-Förderperiode voraussichtlich ab 01. Juli 2014 umgesetzt werden. HIer soll eine Förderung nur noch in den ersten drei Jahren nach Gründung möglich sein und der Beratungszeitraum auf 6 Monate reduziert werden. Ebenso wird eine Abtretung der Beratungsförderung geprüft werden.
Wenn Sie Fragen zu den KfW-Förderprogrammen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!