Do
24
Mär
2016
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.
Wir sind als Berater für die neuen Förderprogramme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelistet. Wenn Sie Fragen zu den Programmen haben und ein unverbindliches Erstgespräch wünschen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Di
20
Jan
2015
Es gibt eine Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie „Gründercoaching Deutschland (GCD)“ zum 01.05.2015: Zusagen bis zum 30.04.2015 sind nur noch unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender ESF-Mittel möglich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant die neue Richtlinie „Gründercoaching Deutschland (GCD)“ für die Förderperiode des Europäischen Sozialfonds bis 2020 voraussichtlich zum 01.05.2015 in Kraft treten zu lassen.
Für die Zwischenzeit bis 30.04.2015 hat das BMWi die geltende GCD-Richtlinie aus der Förderperiode 2007 bis 2013 nochmals bis zum 30.04.2015 verlängert. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere aufgrund der hohen GCD-Nachfrage in diesem Jahr die insgesamt für das Programm GCD zur Verfügung stehenden ESF-Mittel weitgehend ausgeschöpft sind. Bis zur weiteren Klärung des für die Übergangszeit bis Ende April 2015 zur Verfügung stehenden Budgets werden Anträge weiterhin über die Antrags- und Regionalpartnerplattform entgegengenommen. Aufgrund der hohen Auslastung der Budgets in den neuen Bundesländern und den Phasing-Out- Regionen werden aber ab sofort Zusagen in diesen Regionen ausgesetzt.
Das BMWi und die KfW sind bestrebt, alle zur Verfügung stehenden Mittel für neue Zusagen einzusetzen. Ein enges Budgetcontrolling soll es ermöglichen, nicht ausgeschöpfte Mittel (nicht alle Zusagen führen zur Zuschusszahlung) kurzfristig für neue Zusagen einzusetzen.
Aufgrund des jetzt anstehenden Abrechnungs-Endes der ESF-Förderperiode 2007-2013 sind Auszahlungen aus diesem Programm nur bis zum 31.12.2015 möglich. Um zu verhindern, dass eine Auszahlung allein wegen Überschreitung dieses Zeitpunktes abgelehnt wird, ist eine fristgerechte und vollständige Einreichung der Abrechnungsunterlagen innerhalb des jeweiligen Beratungszeitraums bei der KfW notwendig.
(Quelle: KfW-Information für Berater der Beraterbörse für das Programm „Gründercoaching Deutschland (GCD)“ vom 12.12.2014)
Di
07
Jan
2014
Seit dem 01. Januar 2014 wird das KfW-Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (mit 90%iger Zuschusshöhe bei Erhalt von Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Regelleistungen etc.) nicht mehr fortgeführt!
Die sonstigen Förderkonditionen und -bedingungen sollen zunächst bis zum 30.06.2014 verlängert werden und gelten somit auch für Gründer aus der Arbeitslosigkeit.
Eine neu gestaltete Version des Programms soll in der neuen EU-Förderperiode voraussichtlich ab 01. Juli 2014 umgesetzt werden. HIer soll eine Förderung nur noch in den ersten drei Jahren nach Gründung möglich sein und der Beratungszeitraum auf 6 Monate reduziert werden. Ebenso wird eine Abtretung der Beratungsförderung geprüft werden.
Wenn Sie Fragen zu den KfW-Förderprogrammen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!