Vor allem Firmen kleiner und mittlerer Größe sind heute mehr denn je darauf angewiesen, innovative Ideen sofort in die Tat umzusetzen.
Hierauf gründet sich der entscheidende Vorsprung im Wettbewerb. Jedoch nimmt die Gründung neuer Gesellschaften für gewöhnlich einige Wochen oder gar Monate in Anspruch. Gerade
in Osteuropa benötigt eine komplette Firmengründung oft einige Monate. Während dessen sind konkurrierende Unternehmen aufgrund ihrer Größe oft schon mit einem entsprechenden Produkt oder einer
vergleichbaren Dienstleistung auf dem Markt vertreten.
Diese Zeit kann mit dem Erwerb einer GmbH oder AG eingespart werden.
Ein solcher Kauf versetzt Sie in die Lage, Ihre Geschäftstätigkeit sofort aufzunehmen.
Auch ist es in vielen Fällen erforderlich, in der Zeit der Unternehmensgründung bereits geschäftliche Handlungen vorzunehmen.
Jedoch ist zu bedenken, dass von gesetzlicher Seite eine persönliche Haftung der ausführenden Personen für jene Geschäfte vorgeschrieben ist!
Beim Kauf einer Vorratsgesellschaft besteht die Haftung nicht.
Wenn Sie eine unserer Gesellschaften erwerben, besteht die Gewissheit, keine bestehenden Verbindlichkeiten dieser Firma übernehmen zu müssen.
Die Gesellschaften sind nicht vorbelastet.
Einziger Geschäftsvorgang war die Gründung.
In den Preisen unserer Angebote sind bereits sämtliche Kosten enthalten, die beim Kauf entstehen.
Es wird Ihnen ermöglicht, vollständige Kalkulationen zu erstellen.
Unvorgesehene Belastungen entstehen nicht.
Die Gesamtkosten sind bekannt.
Zur Gründung einer Gesellschaft ist es notwendig, eine beträchtliche Anzahl von Behörden und verschiedener Organisationen aufzusuchen, um alle erforderlichen Legitimationen zu erlangen,
welche die ordnungsgemäße und eingetragene Geschäftstätigkeit bescheinigen.
Diese zeitintensiven Vorgänge sind bereits vollständig vorgenommen.
Der Einsatz Ihrer Mitarbeiter ist nicht erforderlich.
Rückfragen oder Zwischenverfügungen von behördlicher Seite werden somit ausgeschlossen.
Der Kauf bietet Sicherheit vor etwaigen Steuerrückforderungen oder gar strafrechtlichen Konsequenzen, welche daraus resultieren können, dass beispielsweise die Einholung einer Bescheinigung
nicht erfolgte.
Es liegen alle rechtlich notwendigen Zustimmungen vor.