Die Schweiz stellt eines der im europäischen und weltweiten Handel am stärksten engagierten Länder dar. Ihre politische und soziale Stabilität machen sie zu einem führenden Finanzplatz, und ihre Wirtschaft zählt zu den leistungsfähigsten der Welt.
Als häufigste und praktikabelste Formen der Kapitalgesellschaften treten die AG und die GmbH in Erscheinung.
Die Rechtsform der AG unterscheidet sich ihrem Charakter und ihrer Ausgestaltung nach nicht wesentlich von einer AG in Deutschland.
Die AG ist eine kapitalbezogene Körperschaft, also juristische Person und damit selbst Träger von Rechten und Pflichten, die in der Regel wirtschaftliche Zwecke verfolgt und ein kaufmännisches
Unternehmen betreibt, für deren Verbindlichkeit ausschließlich das Gesellschaftsvermögen haftet und die ein in bestimmter Höhe festgesetztes, in Teilsummen (Aktien) zerlegtes Grundkapital
aufweist.
Die GmbH ist eine Körperschaft (eigene juristische Person), die wirtschaftliche Zwecke verfolgt und in der Regel ein kaufmännisches Unternehmen betreibt. Die GmbH weist ein in bestimmter Höhe festgesetztes Stammkapital auf und für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen.
Auch für die schweizerische GmbH gilt wie schon für die schweizerische AG, dass sie von ihrem Aufbau, ihrem Charakter und ihren Eigenschaften her durchaus mit einer deutschen GmbH vergleichbar
ist.
Merkmale | Aktiengesellschaft | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Mindestkapital | Sfr. 100.000 - wovon Sfr. 50.000 sofort einbezahlt werden müssen | Sfr. 20.000 - wovon Sfr. 10.000 sofort einbezahlt werden müssen |
Anzahl der Gründungsmitglieder | mind. 3, von denen mind. 1 das Schweizer Bürgerrecht besitzt und den Wohnsitz in der Schweiz hat | mind. 2 |
Revisionsstelle | gesetzlich vorgeschrieben, in bestimmten Fällen muss sie über besondere fachliche Fähigkeiten verfügen | darauf kann verzichtet werden |
Ausländer als Gesellschafter oder Geschäftsführer | Die Mehrheit der Verwaltungsräte muss in der Schweiz wohnen und das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Wenigstens ein zur Vertretung der Gesellschaft befugtes Mitglied muss in der Schweiz wohnen. | Alle Gesellschafter und Geschäftsführer können Ausländer sein, jedoch muss min. 1 der Geschäftsführer ind der Schweiz wohnhaft sein. |