Als attraktiver Standort ist es Tschechien gelungen, viele ausländische Investoren anzuziehen. Gerade durch den Zufluss großer Kapitalströme wurde die Aufwertung der Tschechischen Krone
während der letzten zwei Jahre bewirkt.
Bezüglich der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens stehen die bei uns bekannten Typen zur Verfügung. Das tschechische Gesellschaftsrecht entspricht im Wesentlichen dem deutschen bzw.
österreichischen Standard. In den meisten Fällen wird man eine s.r.o. (GmbH) oder a.s. (AG) gründen.
Gesellschafter zwei oder mehr natürliche Personen oder eine juristische Person
Grundkapital Mind. 1 Mio. Kc; Sacheinlagen zulässig
Aktien Inhaber- und Namensaktien sowie Vorzugsaktien möglich; unterschiedliche Nennwerte zulässig
Einzahlung bei der Gründung 30% Bareinlage bei Gründung
Bildung von Gewinnrücklagen (Reservefonds) 5% des jährlichen Gewinns, bis 20% des Grundkapitals erreicht sind
Hauptversammlung Vgl. Deutschland o. Österreich; Feststellung des Jahresabschlusses und Bestellung des Vorstands; Abstimmungen mit einfacher Mehrheit, teilweise Zweidrittelmehrheit;
Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit bzw. Vertretung von mind. 30% des Kapitals
Aufsichtsrat Mind. drei Mitglieder; Bestellung auf höchstens 5 Jahre; Wahl durch Vollversammlung
Informations- und Kontrollrechte; wenn in der Satzung festgelegt, Bestellung des Vorstands
Mitbestimmungsregeln Bei mehr als 50 Mitarbeitern wählt die Belegschaft ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder
Buchführung/ Publizitätspflichten: Ja
Gesellschafter 1 bis 50
Stammkapital mindestens 200.000 Kc; mindestens 20.000 Kc je Gesellschafter
Sacheinlagen möglich bei ausdrücklicher Erklärung hierüber im Gesellschaftsvertrag
Einzahlung bei der Gründung Mindestens 100.000 Kc min. 30% Bareinlage
Bildung von Gewinnrücklagen (Reservefonds) Mindestens 5 % des jährlichen Gewinns, bis 10 % des Stammkapitals erreicht sind
Gesellschafterversammlung Vgl. Deutschland oder Österreich; Abstimmungen mit einfacher Mehrheit, teilw. Zweidrittelmehrheit; Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit o. Vertretung von mind. 50% des
Kapitals
Aufsichtsrat fakultativ; mind. drei Mitglieder
Abtretung von Anteilen Mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung; kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden
Buchführung/ Publizitätspflichten ab Umsatz von 40 Mio. Kc oder Stammkapital 20 Mio. Kc
Die Gesellschaftsarten in Tschechien sind weitestgehend mit den deutschen Rechtsformen vergleichbar.
Das tschechische Handelsgesetzbuch regelt folgende Rechtsformen:
Verrejná obchodní spolecnost (Offene Handelsgesellschaft) - Vergleichbar mit deutscher OHG; Abkürzung: "ver. obchod. spol." oder "v.o.s.", ggf. Namenszusatz "a spol." (analog zu dt. "&
Co.").
Komanditní spolecnost (Kommanditgesellschaft) - Vergleichbar mit deutscher KG; Abkürzung "kom. spol." oder "k.s.".
Družstvo (Genossenschaft) - Vergleichbar mit deutscher eG.
Spolecnost s rucením omezeným (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) - Vergleichbar mit deutscher GmbH; Abkürzung "spol. s r.o." oder "s.r.o.".
Akciová spolecnost (Aktiengesellschaft) - Vergleichbar mit deutscher AG; Abkürzung "akc. spol." oder "a.s.".
Einkommensteuer: Stufentarif mit Sätzen zwischen 15 % und 40 %
Körperschaftssteuer: 24 %
Mehrwertsteuer: Normalsatz 22 %, ermäßigter Satz 5 %