TSCHECHIEN

gesellschaftsformen tschechien | company-worldwide.com

Als attraktiver Standort ist es Tschechien gelungen, viele ausländische Investoren anzuziehen. Gerade durch den Zufluss großer Kapitalströme wurde die Aufwertung der Tschechischen Krone während der letzten zwei Jahre bewirkt. 

Bezüglich der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens stehen die bei uns bekannten Typen zur Verfügung. Das tschechische Gesellschaftsrecht entspricht im Wesentlichen dem deutschen bzw. österreichischen Standard. In den meisten Fällen wird man eine s.r.o. (GmbH) oder a.s. (AG) gründen. 

Merkmale der a.s. (AG)

ag - gmbh tschechien | company-worldwide.com

Gesellschafter zwei oder mehr natürliche Personen oder eine juristische Person 


Grundkapital Mind. 1 Mio. Kc; Sacheinlagen zulässig 

Aktien Inhaber- und Namensaktien sowie Vorzugsaktien möglich; unterschiedliche Nennwerte zulässig 

Einzahlung bei der Gründung 30% Bareinlage bei Gründung 

Bildung von Gewinnrücklagen (Reservefonds) 5% des jährlichen Gewinns, bis 20% des Grundkapitals erreicht sind 

Hauptversammlung Vgl. Deutschland o. Österreich; Feststellung des Jahresabschlusses und Bestellung des Vorstands; Abstimmungen mit einfacher Mehrheit, teilweise Zweidrittelmehrheit; Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit bzw. Vertretung von mind. 30% des Kapitals 

Aufsichtsrat Mind. drei Mitglieder; Bestellung auf höchstens 5 Jahre; Wahl durch Vollversammlung 

Informations- und Kontrollrechte; wenn in der Satzung festgelegt, Bestellung des Vorstands 

Mitbestimmungsregeln Bei mehr als 50 Mitarbeitern wählt die Belegschaft ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder 

Buchführung/ Publizitätspflichten: Ja 

Merkmale der s.r.o. (GmbH)

Gesellschafter 1 bis 50 


Stammkapital mindestens 200.000 Kc; mindestens 20.000 Kc je Gesellschafter 

Sacheinlagen möglich bei ausdrücklicher Erklärung hierüber im Gesellschaftsvertrag 

Einzahlung bei der Gründung Mindestens 100.000 Kc min. 30% Bareinlage 

Bildung von Gewinnrücklagen (Reservefonds) Mindestens 5 % des jährlichen Gewinns, bis 10 % des Stammkapitals erreicht sind 

Gesellschafterversammlung Vgl. Deutschland oder Österreich; Abstimmungen mit einfacher Mehrheit, teilw. Zweidrittelmehrheit; Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit o. Vertretung von mind. 50% des Kapitals 

Aufsichtsrat fakultativ; mind. drei Mitglieder 

Abtretung von Anteilen Mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung; kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden 

Buchführung/ Publizitätspflichten ab Umsatz von 40 Mio. Kc oder Stammkapital 20 Mio. Kc 

Rechtsform von Unternehmen in Tschechien

Die Gesellschaftsarten in Tschechien sind weitestgehend mit den deutschen Rechtsformen vergleichbar. 

Das tschechische Handelsgesetzbuch regelt folgende Rechtsformen: 

Verrejná obchodní spolecnost (Offene Handelsgesellschaft) - Vergleichbar mit deutscher OHG; Abkürzung: "ver. obchod. spol." oder "v.o.s.", ggf. Namenszusatz "a spol." (analog zu dt. "& Co."). 

Komanditní spolecnost (Kommanditgesellschaft) - Vergleichbar mit deutscher KG; Abkürzung "kom. spol." oder "k.s.". 

Družstvo (Genossenschaft) - Vergleichbar mit deutscher eG. 

Spolecnost s rucením omezeným (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) - Vergleichbar mit deutscher GmbH; Abkürzung "spol. s r.o." oder "s.r.o.". 

Akciová spolecnost (Aktiengesellschaft) - Vergleichbar mit deutscher AG; Abkürzung "akc. spol." oder "a.s.". 

Steuersätze

Einkommensteuer: Stufentarif mit Sätzen zwischen 15 % und 40 %

Körperschaftssteuer: 24 %

Mehrwertsteuer: Normalsatz 22 %, ermäßigter Satz 5 %